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Recht

Widerrufsbelehrung 2014

12.09.2014
Moritz Feierabend

Am 13. Juni 2014 tritt das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Kraft und enthält Änderung für Online-Händler.

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Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Kraft. Das neue Gesetz hält einige Änderungen für Online-Händler bereit. Neu gefasst wurde u.a. das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen. Nach § 356 Abs. 1 BGB (n.F.) kann der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen und zu übermitteln. Da eine spezielle Widerrufsbelehrung (WRB) je nach Versandkonstellation technisch kaum umsetzbar ist, sollten Sie die Widerrufsbelehrung nach Vorgaben von Trusted Shops verwenden. Ein Link zum Muster der universellen Widerrufsbelehrung finden Sie weiter unten.