E-Rechnung

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E-Rechnungen

03.07.2024
Elko Lerche

Der Begriff "E-Rechnung" umfasst alle Arten von elektronischen Rechnungen in strukturierten, maschinenlesbaren Formaten, einschließlich der Formate XRechnung und ZUGFeRD.

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Neue Regelungen zur elektronischen Rechnung: Einführung, Formate, praktische Links und Hilfsmittel

E-Rechnung: Was ist das?

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist nicht einfach ein PDF, sondern sie enthält die Rechnungsinformationen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Die europäische Norm EN 16931-1 stellt Ansprüche an dieses Format, die zum Beispiel von den populären E-Rechnungsvarianten XRechnung und ZUGFeRD erfüllt werden. Das Wachstumschancengesetz gibt der Einführung der E-Rechnung einen Zeitplan vor, welcher Unternehmen nun zum Handeln auffordert, denn ab Januar 2025 müssen diese in der Lage sein, solche zu versenden und zu empfangen.  

XRechnung: Strukturierte Daten für Maschinen

XRechnung ist ein spezifisches Format für E-Rechnungen, das auf strukturierten Daten im XML-Format basiert und konform zur europäischen Norm EN 16931-1 ist. Es wird häufig im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern verwendet und gewährleistet eine standardisierte elektronische Verarbeitung.

ZUGFeRD: Das hybride Rechnungsformat

ZUGFeRD kombiniert einen menschenlesbaren PDF-Teil mit einem XML-Teil. Diese hybride Struktur ermöglicht es, dass die Dateien sowohl visuell überprüfbar als auch elektronisch verarbeitbar sind. 

Unterstützung in Myfactory

Myfactory unterstützt unter anderen die Formate XRechnung und ZUGFeRD bereits umfassend. Dies gilt sowohl für den Versand als auch für den Empfang von Rechnungen. Der Versand von elektronischen Rechnungen erfordert einige wenige Grundeinstellungen und etwas Datenpflege im Kundenstamm, um die individuellen Anforderungen und Vorlieben der Rechnungsempfänger zu berücksichtigen. 

Zeitlicher Rahmen der Einführung

Gültig sind E-Rechnungen schon heute und sie werden bereits genutzt, insbesondere von Behörden und Konzernen. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt der Vorrang von Papierrechnungen, d.h. die elektronische Version wird die juristisch relevante Form des Dokuments und alle Unternehmen im B2B-Geschäft müssen damit umgehen können. Es gibt zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Pflicht, E-Rechnungen auszustellen -- Papierrechnungen bleiben erlaubt.

Ab Januar 2027 werden E-Rechnungen im B2B-Geschäft für Marktteilnehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € verpflichtend. 
Mit dem Januar 2028 tritt die gesetzliche Verpflichtung zur Rechnungsstellung in Form der E-Rechnung in Kraft. Auch dies betrifft ausschließlich den B2B-Bereich, Rechnungen an Privatpersonen sind davon ausgenommen.  

Weiterführende Links und Hilfsmittel

Myfactory bietet zahlreiche Ressourcen zur Unterstützung bei der Nutzung von E-Rechnungen, darunter Online-Hilfen und ein YouTube-Video zum E-Invoicing.
 
Zudem können die Validatoren der Landesbehörden (z.B. service-bw.de) genutzt werden, um XRechnungen zu prüfen und mögliche Fehler zu identifizieren.
Für detailliertere Informationen und Pflichtangaben zur XRechnung stellen die Landesbehörden zusätzliche Dokumente und Webseiten zur Verfügung, wie beispielsweise die elektronische Rechnungsseite des Landes Hessen.