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POS
PSD2 kommt, doch was bedeutet das für Onlinehändler?
Die Abkürzung PSD steht für (Payment Services Directive) und ist eine EU-Richtlinie der Europäischen Kommission im Zahlungsdiensterecht.
Die Abkürzung PSD steht für (Payment Services Directive) und ist eine EU-Richtlinie der Europäischen Kommission im Zahlungsdiensterecht.
Mit der Weiterentwicklung auf PSD2 wurde auf die vielfältigen Angebote im Bereich der Online-Zahlungsprodukte reagiert. Durch das Verfahren sollen Verbraucher besser vor Betrug bei der Durchführung von Zahlungen geschützt werden.
Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
Die elektronischen Zahlungen sollen durch eine verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung (kurz 2FA) sicherer gemacht werden.
Zukünftig sind zwei Faktoren des Kunden abzufragen, bevor eine Zahlung ausgelöst wird.
Der Richtliniengeber gibt folgende drei Kategorien vor:
- Wissen (Passwörter, PINs, persönliche Daten, Antworten auf Sicherheit) Besitz (Zahlungskarte, Smartphone, Chip-TAN-Generator) Inhärenz/ Biometrie (Fingerabdruck-Scan, Iris-Scan, Gesichts- oder Stimmerkennung)
Zahlungsanbieter in der Pflicht
Grundsätzlich richten sich die Vorgaben der PSD2 an die Anbieter von Zahlungsdienstleistungen (also z.B. Kreditkartenunternehmen, Banken, Paypal, Klarna). Der Webshopbetreiber muss lediglich darauf achten, dass spätestens ab dem 14.09.2019 nur noch „PSD2-kompatible“ Zahlungsanbieter eingesetzt werden.